Eigenbedarfskündigung: Interessen müssen in jedem Einzelfall abgewogen werden

Haus & Grund begrüßt BGH-Urteile

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen im Konfliktfall die Interessen von Mieter und Eigentümer individuell abgewogen werden. Dies betonte der Bundesgerichtshof heute mit zwei Urteilen (VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17). Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die Entscheidungen. „Der Rechtsstaat gebietet diese Abwägung – und zwar immer auf den konkreten Fall bezogen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er betonte, dass niemals infrage gestellt werden dürfe, dass Eigentümer ihre vermietete Wohnung grundsätzlich eines Tages auch selbst nutzen können. Dies sei ein legitimes Recht, das der Staat schützen müsse. Nur dann würden überhaupt hinreichend Mietwohnungen angeboten und nur dann seien vermietete Immobilien als Teil der privaten Altersvorsorge in vielen Fällen überhaupt eine Option.